Neuwagen genießen Schonfrist: Die 3-2-1-Regel bestimmt, wann dein Auto erstmals und danach wiederkehrend zur §57a-Begutachtung muss.
Erstmals 3 Jahre nach Erstzulassung, dann nach 2 Jahren, danach jährlich. Ein 2023 erstzugelassener PKW war also 2026 erstmals dran, 2028 wieder, ab dann jedes Jahr. Maßgeblich ist immer der Monat der Erstzulassung – plus die bekannte Toleranzfrist (1 Monat davor bis 4 danach).
Andere Regeln gelten u. a. für Taxis, Mietwagen und schwere Nutzfahrzeuge (jährlich ab Beginn), Anhänger und Motorräder je nach Klasse, historische Fahrzeuge mit eigenem Regime. Für Gebrauchtwagen-Käufer wichtig: Das Pickerl-Datum verrät den Rhythmus – und ein frisches Pickerl ersetzt keinen Ankaufstest, denn geprüft wird Verkehrssicherheit, nicht Verschleißzustand.
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Lochung am Pickerl (Monat/Jahr) bzw. Zulassungsdatum in der Zulassungsbescheinigung.
Ja – geprüft wird die Verkehrssicherheit; statt Abgas stehen dort Hochvolt-relevante Punkte im Fokus.
Gleich wie jedes andere – meist 50–90 €. Viele verbinden es mit dem 3-Jahres-Service.
Ja, ideal – ein Termin, ein Ansprechpartner. Bei uns auch mit Karosserie-Check auf Wunsch.