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Parkschaden mit Fahrerflucht: Was jetzt zu tun ist

Delle in der Tür, kein Zettel am Scheibenwischer – ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge.

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Fotos aus mehreren Winkeln (Schaden, Fahrzeugposition, Umgebung, eventuell Lacksplitter des Verursachers), Zeugen ansprechen, Ort und Zeit notieren. Prüfe umliegende Geschäfte auf Kameras. Danach: Anzeige bei der Polizei – das ist auch Voraussetzung für viele Kasko-Leistungen und kostet dich nichts.

Wer zahlt?

Wird der Verursacher ausgeforscht, zahlt dessen Haftpflicht alles. Bleibt er unbekannt, greift deine Parkschaden- oder Vollkasko (je nach Polizze, mit Selbstbehalt). Ohne Kasko bleibt der Schaden leider bei dir – dann lohnt der Fixpreis-Vergleich besonders: Schick uns Fotos, wir kalkulieren ehrlich und prüfen, ob sich eine Kasko-Meldung überhaupt rechnet.

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Häufige Fragen

Muss ich die Polizei einschalten? +

Bei Fahrerflucht: ja, möglichst rasch. Für Versicherungsleistungen wird die Anzeige oft verlangt.

Was bringt die Parkschaden-Versicherung? +

Manche Kasko-Tarife enthalten eine eigene Parkschaden-Deckung mit reduziertem Selbstbehalt – ein Blick in die Polizze lohnt sich.

Verliere ich meinen Bonus? +

Bei Teilkasko-Leistungen üblicherweise nicht, bei Vollkasko je nach Tarif – wir rechnen dir vor, ob sich die Meldung lohnt.

Und wenn ich selbst ein Auto touchiert habe? +

Verständigungspflicht! Zettel allein reicht rechtlich nicht – Polizei melden, sonst riskierst du eine Fahrerflucht-Anzeige.

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