Die Ablöse klingt verlockend – bis zum Wiederverkauf. Die Rechnung, die dir die Versicherung nicht aufmacht.
Bei der Ablöse zahlt die Versicherung den kalkulierten Schaden (oft abzüglich fiktiver Posten) aus – und der Schaden gilt als abgegolten. Dein Auto bleibt verbeult: Beim Verkauf oder der Leasing-Rückgabe wird jeder Händler die Dellen einpreisen, häufig deutlich über der erhaltenen Summe. Und ein zweiter Hagel auf ein bereits verbeultes Dach wird versicherungstechnisch kompliziert.
Reparieren lohnt fast immer bei jüngeren, wertstabilen Autos und vor Verkauf/Rückgabe – per Drücktechnik bleibt sogar der Originallack. Die Ablöse kann bei sehr alten Fahrzeugen mit ohnehin niedrigem Restwert sinnvoll sein, wenn dich die Optik nicht stört. Wir machen dir beide Rechnungen auf – mit unserer kostenlosen Begutachtung als Basis.
Unverbindlich · Antwort meist innerhalb von 2 Stunden (Mo–Fr) · Direktverrechnung mit deiner Versicherung
Ja, auf eigene Kosten – die Versicherungsleistung dafür ist aber verbraucht.
Ja, das ist der Kern des Angebots – prüfe nur, ob die Summe realistisch kalkuliert ist. Unsere Begutachtung liefert die Vergleichszahl.
Bei fiktiver Abrechnung wird die USt. üblicherweise nicht ersetzt – auch das schmälert die Ablöse gegenüber der echten Reparatur.
Ein neuer Hagelschaden am selben (unreparierten) Fahrzeug führt zu Abgrenzungsdiskussionen – Altschäden werden abgezogen.